Familienrecht

Rechtsanwältin für
Familienrecht

Familienrecht
Kein anderes Rechtsgebiet betrifft Menschen so persönlich wie das Familienrecht. Gleichzeitig bietet kein anderes Rechtsgebiet so viel Unübersichtlichkeit für den Laien. Wenn Sie Kinder haben, sind die Themen zum Sorgerecht und Umgang hoch emotional besetzt. Eine anwaltliche Vertretung muss Ihre Wünsche umsetzen. Mein Schwerpunkt liegt in der Beratung und der Durchführung gerichtlicher Verfahren hinsichtlich der elterlichen Sorge und des Umgangs.

Sorgerecht
Bei verheirateten Paaren liegt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kindern bei beiden Elternteilen. Es wird oft mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder dem Umgangsrecht  gleichgesetzt. Bei Unstimmigkeiten zwischen getrennten Eltern wird häufig das alleinige Sorgerecht verlangt, um den anderen Elternteil vollständig von der Erziehung der Kinder auszuschließen. Tatsächlich hilft Ihrem Kind eher eine individuelle, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Umgangsregelung und eventuell eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Anders liegt die Situation bei unverheirateten Eltern ohne Sorgeerklärung. Auch in diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Ich helfe Ihnen, eine kindgerechte Lösung zu finden, die auch den Eltern gerecht wird.

Umgangsrecht
Nicht nur die Eltern, auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Elternteil, bei dem es nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Umgangsregelung sollte den Bedürfnissen und Lebensumständen aller Beteiligten entsprechen. Häufig ist dieses Ziel bereits durch eine ausführliche Beratung zu erreichen.

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